Urteil bestätigt Urheberrechtsabgabe auf PCs

Das Landgericht München hat am heutigen Donnerstag in einem Urteil im Musterprozess gegen Fujitsu Siemens eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs in Höhe von zwölf Euro festgelegt. Fujitsu Siemens war stellvertretend für die PC-Hersteller von der Verwaltungsgesellschaft Wort (VG Wort) vor dem Landgericht verklagt worden.

Fujitsu Siemens will voraussichtlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Bernd Bischoff, CEO von Fujitsu Siemens, forderte zudem ein Eingreifen der Politik: "Es kann nicht angehen, dass die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften auf Grund veralteter Rechtsnormen ein digitales Produkt nach dem anderen mit Abgaben belegen, ohne dass der Gesetzgeber klare Vorgaben zur Abgabenpflicht in der digitalen Informationsgesellschaft macht."

Im derzeitigen Urheberrecht sieht Fujitsu Siemens Computers keine Grundlage gegeben, Urheberrechtsabgaben für PCs zu fordern. Wie der Branchenverband Bitkom und andere PC-Hersteller sei man der Meinung, dass ein PC - anders als etwa Scanner und CD-Brenner - nicht in erster Linie als Kopiergerät dient. Die VG Wort hatte die Klage Ende 2003 eingereicht, wir berichteten.

Ähnlich enttäuscht sind auch die Hersteller HP und Lexmark über eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 21. Dezember. Im Verfahren ging es ebenfalls um die von der VG Wort von HP geforderten Urheberrechtsabgaben auf Drucker. Das Landgericht Stuttgart hat dabei ein Teilurteil gesprochen, in dem Drucker für Kopiergeräte und deshalb für abgabenpflichtig gehalten werden. Eine Abgabenhöhe wurde allerdings nicht festgelegt. Dem Verfahren hatten sich Lexmark und weitere Druckerhersteller angeschlossen. Nach Angaben von HP fordert die VG Wort für einen Farbdrucker je nach Druckgeschwindigkeit bis zu 150 Euro Abgaben. (uba)

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