Kompromiss über Höhe der Abgaben ausgehandelt

Urheberrechtsabgabe: Neue Regelsätze für Drucker und Multifunktionsgeräte

Für IT-Geräte wie Drucker, Scanner und Multifunktionsgeräte gelten nun neue Urheberrechtsabgaben. Der Branchenverband BITKOM hat mit den Verwertungsgesellschaften einen Kompromiss ausgehandelt.

Seit dem Januar 2008 gilt ein neues Urheberrecht, dies machte es notwendig, dass IT-Industrie und Verwertungsgesellschaften neue Sätze für die Abgabe auf die entsprechenden IT-Geräte aushandeln. Nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM ist jetzt ein Kompromiss gefunden. So wurde heute ein Gesamtvertrag unterzeichnet, der die Höhe der Abgaben regelt. Dieser Gesamtvertrag gilt rückwirkend ab 1. Januar 2008. Auf Tintendrucker sowie Thermo- und Tintenfaxgeräte entfallen fünf Euro. Für Scanner und Laserbasierte Telefaxgeräte ist eine Abgabe von zehn Euro zu entrichten. Die Abgaben für Laserdrucker belaufen sich auf 12,50 Euro. Bei Tintenmultifunktionsgeräten beträgt die Urheberrechtsabgabe 15 Euro. Bei Laserbasierten multifunktionalen Systemen staffeln sich die Abgaben abhängig von der Geschwindigkeit der Geräte von 25 Euro bis 87,50 Euro.

Die gezielte Einigung gilt nach Angaben der Verwertungsgesellschaft Wort bis zum 31. Dezember 2009. Das Thema ist nicht neu, für Scanner, Faxgeräte und Kopierer wurden auch schon bisher entsprechende Abgaben abgeführt. Die Abgaben auf Drucker und Multifunktionsgeräte sind neu hinzugekommen. Der Branchenverband rechnet für das erste Halbjahr 2009 mit entsprechenden Preisanpassungen, ob dem wirklich so sein wird bleibt abzuwarten. Als eine der Verwertungsgesellschaften ist die VG Wort verantwortlich für die Verteilung der Urheberrechtsabgabe an die schreibende Zunft. Pauschale Urheberrechtsvergütungen werden in zahlreichen EU-Ländern erhoben. (mje)