Mit Unternehmergesellschaft (UG) in die Selbstständigkeit

Unternehmergesellschaft: Mit einem Euro in die Selbstständigkeit

Die Ltd.

In den vergangenen Jahren wurde häufig die Ltd. als Kapitalgesellschaft gegründet. Diese kann schon mit einem britischen Pfund ins Leben gerufen werden. Bei der Ltd. wird zunächst eine Gesellschaft als Briefkastenfirma in UK gegründet. Dann errichtet der Gründer in Deutschland eine Filiale, die das eigentliche operative Geschäft übernimmt.

Was die wenigsten Gründer beachten: Die Ltd. unterliegt dem englischen Recht. In UK ist man extrem streng hinsichtlich der englischen Rechnungslegung mit den entsprechenden Abschlüssen. Wenn diese nicht pünktlich und sachlich richtig eingereicht werden, droht nicht nur die Löschung im Company Register – das entspricht dem deutschen Handelsregister –, sondern möglicherweise auch eine strafrechtliche Verfolgung.

Außerdem fällt doppelter Aufwand an: Zusätzlich zu den englischen Abschlüssen muss die deutsche Tochtergesellschaft ihren deutschen Jahresabschluss abgeben. Daneben müssen eventuelle firmenrechtliche Änderungen (z. B. wenn ein Director ausgewechselt wird) in UK erfolgen. Zwar erledigen das in Deutschland ansässige Dienstleister recht zuverlässig, jedoch dauern die jeweiligen Umschreibungen lange.

Die wenigsten Gründer einer Ltd. beachten, dass das Haftungsrecht in den UK liegt. Es reicht zwar ein Gründungskapital von einem Pfund aus, jedoch kann eine persönliche Durchgriffshaftung auf die jeweiligen Kapitaleigner erfolgen, wenn diese nicht die englischen Haftungs- und Insolvenzregelungen für Kapitaleigner beachten.

Vorteile der Ltd. gegenüber der GmbH

Überall dort, wo Unternehmen hauptsächlich mit anglo-amerikanischen Firmen zu tun haben, kann die Ltd. sinnvoll sein. Dort sollte auch eine rechtliche und steuerliche Gründungsberatung erfolgen.