Unruhe um Domainnamen

Die beliebtesten Domainnamen sind solche, die eine ganze Gattung von Produkten oder Dienstleistungen zusammenfassen, wie etwa autos.de oder computer.de. Geht es nach dem Oberlandesgericht Hamburg, verschwinden diese Domainnamen bald von der Bildfläche.

Konkret ging es in dem Rechtsstreit um den Domainnamen mitwohnzentrale.de, den der Ring Europäischer Mitwohnzentralen e.V. verwendet. Ein Konkurrent, der Verband Deutscher Mitwohnzentralen, sieht darin einen Wettbewerbsverstoß, weil sich Interessenten naturgemäß zunächst auf der Site mit dem entsprechenden Namen einfinden und dann nicht mehr auf andere Sites wechseln.

Dieser Argumentation folgte dann auch das OLG Hamburg. In der Urteilsbegründung heißt es: "Die Verwendung der Internet-Domain-Bezeichnung www.mitwohnzentrale.de beziehungsweise mitwohnzentrale.de durch die Beklagten ohne unterscheidungskräftige Zusätze stellt eine nach Paragraph 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wettbewerbswidrige Behinderung des Leistungswettbewerbs zu Lasten des Klägers dar, zu deren Unterlassung die Beklagten verpflichtet sind."

Hat dieses Urteil auch in der Revision Bestand, stellt es die bisherigen Gepflogenheiten bei der Namensvergabe im Internet völlig auf den Kopf. Verfuhr man bisher nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", könnte es jetzt zu einer wahren Prozessflut kommen, die die deutsche Domainlandschaft völlig durcheinander würfelt. Die Folgen wären unabsehbar: Eingeführte Geschäfte mit eingängigen Domainnamen dürften wieder ganz von vorne anfangen. Gerade bei jungen Unternehmen ein herber Rückschlag, der unter Umständen auch das ganze Unternehmen gefährdet.

Dieses und weitere Urteile und Grundlagen zur Rechtsprechung rund um Internet, Computer und Technologien finden Sie ab morgen in unserer Rubrik tecAdvokat im Servicebereich. (mha)