ttt: Keine Philips-Geräte im Powershop

Vor tausend Tagen: Philips hat im zweiten Anlauf eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf seiner Fernsehgeräte mit Mengenrabatt über Powershopping erreicht. Die anstehende Verhandlung könnte über das Schicksal der Geschäftsidee entscheiden.

Diese Meldung erschien bei tecCHANNEL vor 1000 Tagen am 24.11.1999. Mit unserem Service "Tausend Tage tecCHANNEL" (ttt) weisen wir noch einmal auf wichtige Entwicklungen der Vergangenheit hin und prüfen, was aus hochgelobten Trends und Technologien geworden ist.

Seit Primus Online sein so genanntes Power-Shopping anbietet, erlebt es einen Boom. Die Idee: Primus-Online handelt mit dem Hersteller einen Mengenrabatt für ein Produkt aus. Finden sich mehrere Käufer für das Produkt im Forum der Website zusammen, können sie den Mengenrabatt in Anspruch nehmen. So geschehen auch mit einem Philips-Fernseher, der statt für 1999 Mark für 999 Mark über Powershopping verkauft wurde.

Philips war diese Preisunterminierung ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Hamburg gab dem Elektronikhersteller in zweiter Instanz Recht. Das zeitlich limitierte und in verschiedene Preisstufen unterteilte Angebot verstoße gegen das Wettbewerbsgesetz. Powershopping darf laut der einstweiligen Verfügung keine Geräte mehr von Philips verkaufen.

Bei Philips zeigt man sich sehr zufrieden. Der billige Philips-Fernseher sei ohnehin ein Dumping-Angebot gewesen, vermutet Hans-Joachim Kamp, Geschäftsführer der Philips GmbH. Ein Endkonsumentenpreis unter dem Herstellerpreis sei rechnerisch einfach nicht darstellbar.

Primus-Online ist das Urteil des Gerichts noch nicht zugestellt worden. "Wir werden weiterkämpfen", sagt Powershopping-Geschäftsführer Frank Bohmann. In den USA habe sich das verbraucherfreundliche System längst etabliert. (uba)

Die Metro-Gruppe hat inzwischen angekündigt, ihre Anteile (44 Prozent) an Primus Online zu verkaufen. Die Idee des Powershopping hat nach einem zwischenzeitlichen Verbot durch das OLG Köln mit eher durchwachsenem Erfolg überlebt. Der deutsche Ableger des Primus Online-Konkurrent LetsBuyIt.com etwa hat vor kurzem Insolvenz angemeldet. (uba)