ttt: Freispruch für Felix Somm

Vor tausend Tagen: Das Landgericht München hat den ehemaligen CompuServe-Chef Felix Somm freigesprochen. Der Vorsitzende Richter im Berufungsverfahren schloss sich damit den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigung an.

Diese Meldung erschien bei tecCHANNEL vor 1000 Tagen am 17.11.1999. Mit unserem Service "Tausend Tage tecCHANNEL" (ttt) weisen wir noch einmal auf wichtige Entwicklungen der Vergangenheit hin und prüfen, was aus hochgelobten Trends und Technologien geworden ist.

Das Urteil von Richter Ember spricht den ehemaligen Chef von CompuServe Deutschland vom Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften im Internet frei. Somm war in einem international Aufsehen erregenden ersten Prozess verurteilt worden, weil in Newsgroups des amerikanischen Providers CompuServe pornografische Inhalte ausgetauscht wurden. Richter Hubbert urteilte im ersten Verfahren gegen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die einen Freispruch für Somm forderten. Der Manager wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 100.000 Mark verurteilt.

Der Freispruch erfolgte heute gegen 15 Uhr. Der Richter teilte die Auffassung der Gutachter: Für Somm persönlich sei es technisch unmöglich gewesen, die strafrechtlich relevanten Newsgroups zu sperren. Wie bereits im ersten Verfahren, plädierte auch Staatsanwalt Franz von Hunoltstein für Freispruch, betonte aber, dass dies kein Freibrief für Onlinedienste sei, die vorgeschriebene Kontrolle zu vernachlässigen: "Die Provider sind nicht vor Strafverfolgung geschützt."

In den Newsgroups von CompuServe waren unter anderem schockierende Fotos mit Kinderpornografie verbreitet worden. Staatsanwalt von Hunoltstein äußerte in seinem Plädoyer tiefste Abscheu gegen die Täter und kündigte eine internationale Strafverfolgung an. Ein Exklusivinterview mit Felix Somm lesen Sie in Kürze bei tecChannel. (uba)

Der Freispruch für Felix Somm hat in weiten Teilen der IT-Welt für Erleichterung gesorgt. Die Rechtssprechung in Internetfällen bewegt sich aber immer noch im Spannungsfeld zwischen Haftung der Website-Betreiber, Meinungsfreiheit und technischen Möglichkeiten für das Ausfiltern von illegalen Inhalten. Eines der jüngeren Beispiel dafür ist der Vorstoß der Bezirksregierung Düsseldorf, die Betreiber von Websites wegen Links auf rechtsradikale Sites abmahnt. (uba)