Todesurteil für Hacker bleibt bestehen

Das Todesurteil für zwei chinesische Hacker bleibt bestehen. Sie hatten im letzten Jahr eine chinesische Bank gehackt und Geld unrechtmäßig überwiesen.

Laut Financial News hat ein Gericht in Yangzhou im Osten der VR China die Begnadigung der beiden Hacker Hao Jingwen und Hao Jinglong abgelehnt. Sie hatten sich im vergangenen Jahr in das Computer-Netzwerk der Industrial and Commercial Bank of China gehackt und dort insgesamt 720.000 Yuan, umgerechnet 172.000 Mark, auf verschiedene Konten illegal transferiert. Auf ihre eigenen, unter falschen Namen eingerichteten Konten waren 63.000 Mark gelangt.

Dieser Tatbestand reichte dem Gericht im Dezember 1998 aus, beide zum Tode zu verurteilen. Für Hao Jinglong hat das Gericht das Urteil wegen Geständigkeit vorerst ausgesetzt, jedoch nicht aufgehoben. (hal)