"The Boss" verliert Domain-Streit

Bruce Springsteen hat einen Prozess um die von einem Fanclub registrierte Domain "brucespringsteen.com" verloren. Ein Schiedsgericht hat dem Fanclub ein berechtigtes Interesse an der Domain bescheinigt.

Bruce Springsteen ist zusammen mit Popstar Sting einer der wenigen Prominenten, die in Verfahren um Domains mit ihrem Namen unterlegen sind. In ähnlichen Prozessen haben Julia Roberts, Nicole Kidman, Venus and Serena Williams, Madonna und selbst die Erben von Jimi Hendrix die Domains zurückbekommen.

Die Prognosen im Fall Springsteen sahen ähnlich aus. Das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) entschied im Fall brucespringsteen.com jedoch anders.

Dass der Betreiber nicht versucht hat, die Domain zu verkaufen oder in anderer Weise kommerziell zu nutzen, war ein Teil der Spruchs gegen Springsteen. Der andere, dass auf der Seite keine verunglimpfenden Inhalte über den Sänger verbreitet werden. Zumindest konnten Springsteens Anwälte keine hinreichende Begründung dafür vorlegen. Darüber hinaus sei der Name Bruce Springsteen nicht als Warenzeichen eingetragen. Die Seite verstoße also nicht direkt gegen Markenrecht, auch wenn - wie die Schiedsstelle einräumte - diese Frage bei Künstlern schwierig sei.

Die Domain ist bereits 1996 vom Kanadier Jeff Burgar eingetragen worden. Der lange Zeitraum zwischen Registrierung und Klage sorgte für Verwunderung beim Schiedsgericht. Den Einlassungen der Springsteen-Anwälte lag eine Whois-Abfrage vom 6. November 2000 bei. Die Klage wurde am 7. November 2000 eingereicht. Vorher, so heißt es seitens der Schiedsstelle, habe anscheinend kein Kontakt zwischen Springsteen und dem Betreiber der Site stattgefunden. Als 1998 die offizielle Seite unter brucespringsteen.net registriert worden sei, hätte die entsprechende COM-Domain eigentlich auffallen müssen. Dass dies nicht der Fall war, entkräfte aber den Einwand, die Seite blockiere den Namen Bruce Springsteen.

Im Report Domain-Registrierung ohne juristischen Ärger erfahren Sie, wie sich solche Fälle vermeiden lassen. (uba)