Steuerprogramme: Auf Mark und Pfennig

Pilotprojekt Elster

Die Elektronische Steuererklärung, kurz Elster genannt, wurde von der Software-Entwicklungsabteilung der Oberfinanzdirektion München ausgearbeitet.

Elster ist eine Softwarebibliothek zur elektronischen Übertragung der Steuererklärungsdaten sowie zum Ausdruck einer so genannten komprimierten Steuererklärung. Mögliche Versandwege sind derzeit das Internet oder eine X-400-Verbindung (Telebox). Später wollen die Finanzbehörden einen eigenen Dial-in-Server zur Verfügung stellen, der den Datenversand per ISDN ermöglicht.

Zum Schutz des Steuergeheimnisses erfolgt die Übertragung in die Rechenzentren der Bundesländer verschlüsselt per IP-Direktverbindung. Es kommt ein hybrides Verschlüsselungsverfahren zum Einsatz, das sich 3-DES mit 112 Bit Schlüssellänge und RSA mit 1024 Bit Schlüssellänge bedient. Zur weiteren Sicherung wird die Unversehrtheit der Daten mittels Hash-Algorithmus geprüft. Als Kunde der Elster-Software kommt jeder Hersteller von Steuersoftware in Betracht. Es ist dabei unerheblich, ob er Software für den Steuerberater oder den Heimanwender erstellt.

In der Pilotphase im Jahr 1999 war der Einsatz noch auf bestimmte Bundesländer und einzelne Finanzämter beschränkt. Mittlerweile sind die meisten Bundesländer dem Verbund beigetreten. Der aktuelle Stand ist innerhalb von Elster gespeichert, sodass bei Änderungen lediglich ein Update des Moduls und nicht der Steuersoftware erforderlich ist.

Ein besonderes Problem beim Druck der Steuererklärung stellt die Nachbildung der amtlichen Formulare dar, einschließlich der Mantelbogen-Funktionalität. Nachdem die Steuererklärung im Rahmen von Elster innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet wird, gestattet die Steuerverwaltung die Abgabe der so genannten komprimierten (vereinfachten) Steuererklärung. Die Bezeichnung komprimiert resultiert daraus, dass nur die Erklärungstexte gedruckt werden, für die tatsächlich Angaben vorhanden sind. Sollten Probleme bei der elektronischen Weiterverarbeitung der Daten auftreten, kann der Finanzbeamte Daten notfalls per Hand erfassen. Da in aller Regel immer auch Belege - etwa die Lohnsteuerkarte - einzureichen sind, wurde noch nicht auf den Erklärungsausdruck verzichtet. Der Ausdruck dient auch zur Kontrolle für den Anwender, welche Daten an die Steuerverwaltung gesandt wurden.

Ein weiterer Grund für den Ausdruck der Erklärung ist im Falle mehrfacher oder irrtümlicher Datenübermittlungen die eindeutige Feststellung, welche Steuererklärung gültig sein soll. Dafür wird bei jeder Übertragung eine eigene Telenummer gebildet, unter der der Fall im Finanzamt abgerufen werden kann.