Auch für Arbeitgeber attraktiv

Steuerfreie Zusatzleistungen für Arbeitnehmer

Wenn keine Gehaltserhöhung drin ist, haben Arbeitnehmer diverse Möglichkeiten, ihr monatliches Einkommen mit Zusatzleistungen trotzdem aufzustocken – und zwar steuerfrei. Die Arag-Experten nennen Beispiele.

Auch für den Chef sind diese steuerfreien Leistungen durchaus attraktiv, denn da sie nicht vertraglich verankert sind, können sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schneller wieder gestrichen werden. Zudem muss er für Sachzuwendungen im Gegensatz zur Gehaltserhöhung keine Sozialabgaben zahlen.

Kinderbetreuung

Die Betreuung von Kindern bis zum schulpflichtigen Alter von sechs Jahren entlastet Arbeitnehmer am meisten. Auch für den Chef ist es mehr als eine Geste der sozialen Verantwortung, wenn er sich um den Nachwuchs seiner Mitarbeiter kümmert. Die Arag-Experten rechnen vor: Bezuschusst der Arbeitgeber die Tagesmutter oder die Kosten für den Kindergarten mit beispielsweise 150 Euro, gibt es keine Abzüge von dieser Summe. Bei einer Gehaltserhöhung hingegen blieben dem Arbeitnehmer nach Abzug aller Steuern im Schnitt lediglich rund 70 Euro mehr im Portemonnaie.

Arbeitnehmer freuen sich nicht nur über Geld, auch mit Sachzuwendungen kann der Chef ihnen seine Anerkennung für gute Arbeit aussprechen.
Arbeitnehmer freuen sich nicht nur über Geld, auch mit Sachzuwendungen kann der Chef ihnen seine Anerkennung für gute Arbeit aussprechen.
Foto: Robert Kneschke - fotolia.com

Voraussetzung für den Zuschuss oder gar die Übernahme aller Kosten für die auswärtige Kinderbetreuung ist allerdings, dass der Nachwuchs zu Hause nicht von Angehörigen betreut werden kann.

Fahrtkostenzuschuss und andere Extras

Viele Firmen begünstigen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und zahlen ein Jobticket. Nach Auskunft der Arag-Experten liegt hier die steuerfreie Grenze bei 44 Euro im Monat. Auch bei anderen Sachbezügen wie etwa Tankgutscheinen, Zuschüssen zu Stromkosten, Friseurbesuchen oder Warenkäufen gilt: Übersteigt die Sachleistung 44 Euro im Monat, muss der Chef diese Ausgabe pauschal mit 15 Prozent versteuern.

Je nach Branche können die Extras auch exotisch werden: So bieten einige Reiseanbieter ihren Mitarbeitern beispielsweise Kreuzfahrtenzuschüsse, prozentuale Ermäßigungen auf eigene Reiseprodukte oder Reisegutscheine. Unbegrenzt hoch darf der Zuschuss sein, wenn es um Hard- und Software für das Homeoffice geht: Ist die Firma der Eigentümer oder Leasing-Mieter, darf der Mitarbeiter die vom Chef gestellten Geräte zu Hause auch privat nutzen.