ssBlaster-Autor muss arbeiten statt zahlen
Als Bedingung nannte Microsoft, dass bei dieser Betätigung zum Wohle sozial Schwacher kein Computer genutzt werden darf und sich Parson auch vom Internet fern halten muss.
Parson hatte wenige Wochen nach dem Ausbruch des Original-Blaster-Virus im August 2003 eine Variante der Malware freigesetzt. Blaster-B organisierte wie das Original DoS-Attacken von befallenen Rechnern gegen den Microsoft-Update-Service. Weil Parsons Variante einen Dateinamen nutzte, der identisch mit der Bezeichnung einer von ihm betriebenen Domain war, hatten die Behörden keine Probleme, den Autor ausfindig zu machen. Vor Gericht wurde er zu einer 18-monatigen Haftstrafe und 497.546,55 US-Dollar Wiedergutmachung an Microsoft verurteilt.
Rein rechnerisch zeigt sich Microsoft sehr großzügig gegenüber Parson. Jede seiner gemeinnützig geleisteten Stunden wäre somit mehr als 2200 US-Dollar wert. Andererseits hätte Microsoft wohl auch keine Chance gehabt, den erstrittenen Betrag von dem heute 19-Jährigen zu bekommen. (fba)
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