Experte: "Möglichkeiten der missbräuchlichen Nutzung steigen"

Speicherung von Suchanfragen: Google & Co. missachten Datenschutzvorgaben

Die Speicherung von Suchanfragen und deren detaillierter Inhalte ist nicht datenschutzkonform. Dies bestätigt die Datenschutz-Agentur in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme.

Zusammen mit der IP-Adresse könnten diese Informationen zur Erstellung von persönlichen Anwenderprofilen genutzt werden, die dann je nach den Interessen der Betreibergesellschaften verwertbar sind, heißt es in der Aussendung. Besonders problematisch sei dies dann, wenn der Anwender auch noch weitere Dienste des Suchmaschinen-Unternehmens wie Blogs oder E-Mail-Programme in Anspruch nimmt.

Einige Suchmaschinenbetreiber sind laut den Datenschützern somit in der Lage, komplette und sehr umfangreiche Kommunikations-, Bewegungs- und Berufsprofile ihrer Nutzer zu erstellen. Durch die Zusammenarbeit mit Werbevermarktern erhöhe sich zudem die Möglichkeit der missbräuchlichen Nutzung.

"Die Problematik liegt hier aus Sicht des Datenschutzes grundsätzlich darin, dass die Daten von Suchanfragen im Internet bei den Betreibergesellschaften gespeichert und archiviert werden", erklärt Maximilian Hartung, Geschäftsführer der Datenschutz-Agentur, im Gespräch mit pressetext. "Anhand der so gesammelten Daten können dann in weiterer Folge Persönlichkeitsprofile erstellt werden, die beispielsweise über die jeweiligen Interessen einer Person Auskunft geben", ergänzt der Datenschutz-Experte.