Sony muss Playstation-Emulation hinnehmen

Der Softwarehersteller Connectix darf die Mac-Emulation der Playstation wieder ausliefern. Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass die Virtual Game Station die Urheberrechte des Elektronikriesen Sony nicht verletzt.

Sony hatte Connectix vorgeworfen, das BIOS der Playstation widerrechtlich kopiert zu haben. In einer ersten Entscheidung im April 1999 gab ein Bezirksgericht der Unterlassungsklage von Sony recht. In der Berufungsverhandlung hat nun ein Distriktgericht diese Entscheidung aufgehoben. Begründung: Das BIOS sei von Connectix nur zwischenzeitlich kopiert worden, um die Funktion zu erforschen. Der Richter befand dies als "fair use", da Connectix ein Endprodukt herstelle, das keine Sony-Patente verletzt.

Connectix kann damit die Virtual Game Station für Apple-Rechner wieder verkaufen. Laut einer Ankündigung auf der Connectix-Website wird dies sofort geschehen. Mit der Connectix-Software laufen Playstation-Spiele auf dem Apple G3 oder G4 Macintosh. Eine Windows-Variante soll in Kürze folgen. Mit der Berufungsverhandlung ist aber nur die Unterlassungsklage aufgehoben. Das Distriktgericht hat den Fall zur endgültigen Entscheidung an das Bezirksgericht zurückgegeben. (uba)