Software: Ohne Prüfung droht Schadensersatz
Wenn von einem Händler eine unautorisierte OEM-Version eines Microsoft-Office-Produkts verbreitet wird, ist für jeden nachgewiesenen Verkauf Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich allerdings nach dem Vergleichspreis für eine legale OEM-Version und nicht nach der wesentlich teureren Einzelplatzversion.
Deutlich verweist das Oberlandesgericht Düsseldorf darauf, dass zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Weiterverkauf von OEM-Versionen zulässig sei. Allerdings bedeutet das nicht, dass Händler berechtigt sind, Fälschungen in Umlauf zu bringen. Die Händler trifft eine besondere Pflicht, die Software auf mögliche Plagiate und Fälschungen zu untersuchen. (ComputerPartner/hal)
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