Das ist (nicht) erlaubt

Smartphone, Smartwatch & Co. im Auto

Smartphone in der Hand ist verboten

Maßgebend ist § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demzufolge darf ein Fahrer das Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, "wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss". Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist damit während der Fahrt erlaubt. Das Handyverbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Der Gesetzgeber sanktioniert Verstöße mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Allein in München wurden letztes Jahr 62.000 Autofahrer während der Fahrt mit Mobiltelefon am Ohr ertappt; die Dunkelziffer ist deutlich höher.

"Autofahrer dürfen ihr Handy oder Smartphone während der Fahrt nicht in den Händen halten. Sie dürfen es auch nicht aufnehmen um zu sehen, wer gerade angerufen hat. Steckt das Gerät in einer Halterung, darf man rein rechtlich gesehen auf die Tasten oder das Display drücken, selbst wenn man faktisch dadurch abgelenkt wird", erläutert Roman Langer, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt in München.

Dabei gilt ein Analogieverbot: Die Regelung bezieht sich nicht auf Funkgeräte, Tablets ohne SIM-Modul oder Geräte wie den iPod Nano, da sie kein Mobiltelefon darstellen. Das heißt: Der Autofahrer dürfte sie in die Hand nehmen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen; es sei denn die Polizei kann nachweisen, dass der Fahrer dadurch abgelenkt wurde. Denn laut § 23 Abs. 1 StVO darf der Autofahrer "in Sicht und Gehör nicht […] durch Geräte […] beeinträchtigt werden". Doch wie bereits beschrieben, ist dies nur sehr schwer nachzuweisen.

Smartwatch - die Lage ist unklar

Und was ist mit Smartwatches? Bislang gibt es noch keine Gerichtsentscheidung zu diesem Thema. Fachanwalt Roman Langer differenziert hier zwischen Smartwatches mit integrierter SIM-Karte (Beispiel Android Gear S) oder ohne eigene SIM-Karte (Apple Watch). "Eine Smartwatch mit SIM-Karte stellt im Prinzip ein Mobiltelefon dar.

Sofern der Fahrer es nicht in der Hand hält, sondern am Arm trägt, dürfte die Nutzung rechtlich erlaubt sein, es sei denn der Fahrer muss die Uhr beim Telefonieren zu nah an sein Gesicht führen und wäre dadurch in seiner Sicht beeinträchtigt." Smartwatches ohne SIM-Karte sieht er lediglich als Erweiterung zum Smartphone - und daher wegen des Analogieverbots als legal an. Die potenzielle Gefährdung der Verkehrssicherheit stehe aber auf einem anderen Blatt.

Der rasante technische Fortschritt führt oft zu rechtlichen Unklarheiten oder Grauzonen, da die Mühlen des Gesetzgebers langsamer mahlen. Ein weiteres Beispiel neben der Smartwatch ist die Start/Stopp-Automatik moderner Autos, bei der sich der Motor automatisch abschaltet, wenn das Auto beispielsweise an einer roten Ampel hält. "Steht der Motor still, gilt das Handyverbot laut § 23 Abs. 1a StVO nicht", erklärt Rechtsanwalt Roman Langer. Der Fahrer dürfte in dieser Zeit mit dem Smartphone in der Hand SMS oder WhatsApp-Nachrichten lesen oder schreiben, Telefonieren oder Videos drehen.

Schaltet die Ampel auf Grün und startet der Motor nach Betätigen des Gaspedals automatisch, muss der Autofahrer zuvor sein Gerät aus der Hand legen, um keine Geldbuße zu bekommen. Um einen solchen Fall zur Anzeige zu bringen, muss die Polizei zweifelsfrei nachweisen, dass das Fahrzeug in Bewegung war oder bei stehendem Fahrzeug der Motor lief.