Skype wegen Verstoß gegen die GPL verurteilt

Das Landgericht München hat die eBay-Tochter Skype eines Verstoßes gegen GPL-Lizenzbestimmungen für schuldig befunden. Gegenstand des Rechtsstreites war der Vertrieb des VoIP-Telefons SMCWSKP 100 vom Hersteller SMC Networks.

Gegen Skype hatte Harald Welte, Gründer und Betreiber der Website gpl-violations.org geklagt. Er warf der Ebay-Tochter vor, dass auf ihrer Web-Seite mit dem SMCWSKP 100 ein VoIP-Telefon angeboten werde, das nicht nur Linux als Firmware enthalte, sondern auch zwei Programme, an denen Welte die ausschließlichen Nutzungsrechte halte. Diese beiden Programme dürften als freie Software nur nach den Bestimmungen der GNU GPL Version 2 genutzt werden.

Gegen diese Bestimmungen habe Skype verstoßen, denn dem Gerät hätten weder eine Kopie des Lizenztextes beigelegen noch der maschinenlesbare Sourcecode. Zwar hatte Skype später einen Beipackzettel beigelegt mit Verweisen auf das Internet, wo der GPL-Lizenztext sowie der Quellcode zu finden seien. Dies genügte dem Landgericht München I aber nicht. Nach Meinung des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) zeigt das Urteil, dass die Bestimmungen der GNU GPL ebenso genau einzuhalten sind wie die Klauseln jedes anderen Vertrags. "Ungenauigkeiten" in der Befolgung der Lizenz seien rechtsverletzend und machten den Gebrauch der Software illegal. Ferner sei im Zusammenhang mit dem SMCWSKP 100 noch ein Verfahren gegen SMC Networks anhängig. Das Urteil mit dem Aktenzeichen Az 7 O 5245/07 ist noch nicht rechtskräftig. (Computerwoche/hal)