FAQ zu Lastschriftverfahren

SEPA - die wichtigsten Fragen und Antworten

Vorteile für Unternehmen

Welche Vorteile bringt SEPA für Unternehmen? Durch das einheitliche Zahlungsverkehrsverfahren im In- und Ausland lässt sich für den gesamten Euro-Zahlungsverkehr ein einziges Konto verwenden. Das reduziert den Aufwand für die Kundendatenverwaltung, da alle europäischen Geschäftspartner mit einheitlichen Daten - wie IBAN und BIC - abgelegt werden. Ein weiterer Vorteil des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens: Durch die Einführung eines konkreten Fälligkeitsdatums lassen sich die Zahlungsströme und damit die Unternehmensliquidität besser steuern. Für Unternehmen, die Debitkarten (auch als EC-Karten bezeichnet) akzeptieren, muss ein SEPA-fähiges Kartenzahlungsverfahren eingerichtet sein.

Gibt es neue Vordrucke für die SEPA-Überweisung? Ja. SEPA-fähige Programme füllen die Vordrucke bereits mit den passenden Daten (IBAN, BIC) aus. Voraussetzung dafür ist, dass die Stammdaten schon auf SEPA umgestellt wurden.

Wird es das DTA (Datenträgeraustausch)-Verfahren weiterhin geben? Nein, ab 1. Februar 2014wird der Zahlungsverkehr nur noch per Online-Banking oder in Papierform abgewickelt. Über das neue ISO20022-XML-Format (dieses Nachrichtenformat löst das bisherige einfache DTA-Format ab) lassen sich Daten aus Softwarelösungen in Online-Banking-Systeme importieren.

Ändert sich durch SEPA etwas an den Meldepflichten? An den grundsätzlichen Meldepflichten im europäischen Zahlungsverkehr ändert sich nach derzeitigem Stand nichts. Das Meldeverfahren für SEPA-Zahlungen über 12.500 Euro muss jedoch mit dem Vordruck Z4 zur Außenwirtschaftsverordnung erfolgen.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID), und wo erhalte ich sie? Die Gläubiger-ID (Creditor Identifier) ist eine europaweit einheitliche Identifikationsnummer, die den Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert. Die 18-stellige alphanumerische Nummer benötigen alle Unternehmer, die SEPA-Lastschriften einreichen möchten. Ohne diese Nummer werden die eingereichten Transaktionen nicht durchgeführt. Zu beantragen ist die Gläubiger-ID ausschließlich online bei der Deutschen Bundesbank.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat? Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen damit beauftragt, die Lastschrift einzulösen.

Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat? Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Wenn aber innerhalb von 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine Folgelastschriften eingereicht werden, verfällt das Lastschriftmandat automatisch. Es ist also ein neues SEPA-Mandat erforderlich, falls nach dem Verfall des Mandats erneut SEPA-Lastschriften bei diesem Zahlungspflichtigen eingezogen werden sollen.

Gelten die mir erteilten Einzugsermächtigungen auch für SEPA-Basis-Lastschriften? Ja. Für Einzugsermächtigungen, die bereits erteilt wurden, sind keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erforderlich. Allerdings müssen die Kunden über die jeweilige Mandatsreferenz, die Gläubiger-Identifikationsnummer und den Zeitpunkt des Wechsels auf das SEPA-Basislastschriftverfahren informiert werden. Musterschreiben gibt es beispielsweise bei den Softwareherstellern und bei Verbänden.

Gelten die erteilten Abbuchungsaufträge auch für SEPA-Firmen-Lastschriften? Nein, hier sind neue schriftliche Mandate einzuholen. SEPA-fähige Programme enthalten ein entsprechendes Musterschreiben, das alle Vorgaben berücksichtigt.

Was ändert sich durch SEPA bei den Kartenzahlungen? SEPA vereinheitlicht auch die Kartenzahlungen per EC- oder Kreditkarte. Ziel von SEPA ist es, die technologischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Karten EU-weit akzeptiert werden. Mehr noch: Einheitliche Sicherheitsstandards bieten europäischen Karteninhabern und Händlern verbesserten Schutz vor Missbrauch.

Was muss ich als Händler tun, um Kunden aus dem SEPA-Raum das Bezahlen mit Karte zu ermöglichen? Damit Kunden aus dem europäischen Ausland bei Unternehmen mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlen können, muss ein SEPA-fähiges Debitkarten-Zahlungsverfahren eingerichtet sein. (mje)