SdK stellt Strafanzeige gegen LetsBuyIt.com

Die Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK) hat bei der Münchner Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen das Management von LetsBuyIt.com eingereicht. Der Vorwurf: In seiner gestrigen Ad-hoc-Mitteilung habe der Co-Shopping-Anbieter falsche Angaben gemacht und die Anleger bewusst getäuscht.

Wie die Computerwoche berichtet, hatte das Unternehmen gestern eine vermeintliche Steigerung des Jahresgewinns um 300 Prozent auf 1,3 Millionen Euro bekannt gegeben. Daraufhin war der Kurs der LetsBuyIt-Aktie zeitweise um 50 Prozent nach oben geschnellt. Der Haken: Erst am späten Nachmittag und nach Aufforderung der SdK hatten die Niederländer die Meldung korrigiert und mitgeteilt, es handle sich bei der Kennzahl um das Bruttoergebnis.

Zu spät argumentiert die Schutzgemeinschaft und unterstellt dem Unternehmen eine betrügerische Absicht: So wurde außerdem in der Pflichtmitteilung zwar die Höhe des Umsatzes von 4,7 Millionen Euro erwähnt, nicht jedoch die Tatsache, dass sich die Einnahmen im Vorjahr noch auf 38,1 Millionen Euro belaufen hatten. Des Weiteren habe das Unternehmen zwar dargestellt, dass der Verlust pro Aktie von 1,83 Euro auf 0,48 Euro gefallen ist. Dabei wurde aber verschwiegen, dass die Anzahl der Aktien im Jahresvergleich erheblich gestiegen ist.

In dem gestern abend veröffentlichten Geschäftsabschluss wurde der Nettoverlust von LetsBuyIt.com mit 50,45 Millionen Euro beziffert - mehr als zehn Mal so hoch wie der erzielte Umsatz. Die liquiden Mittel sanken von 15,3 Millionen Euro zum Jahresende 2000 auf nur noch 580.000 Euro. Auf Grund des negativen Cash-Flows äußerte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC erhebliche Zweifel an einer operativen Überlebensfähigkeit von LetsBuyIt.com. (Computerwoche/jma)