Schweiz legalisiert DRM-Umgehung für den Eigengebrauch

Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und die Swiss Internet User Group (SIUG) konnten ihre DRM-Forderungen beim Nationalrat durchsetzen.

Nach dem neuesten Beschluss der Rechtskommission des Schweizer Nationalrates dürfen wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken eigentlich nicht umgangen werden. Auf der anderen Seite ist das Knacken des Kopierschutzes für den Eigengebrauch aber ausdrücklich erlaubt.

Damit folgt der Nationalrat den Empfehlungen der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), der vor einigen Wochen die Forderungen des Musikverbands International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) als überzogen bezeichnet hatte. IFPI wollte, dass das Umgehen von DRM-Kopiersperren in jedem Falle verboten wird.

Das Knacken von Schutzmaßnahmen wird also künftig in der Schweiz für den privaten Gebrauch erlaubt sein, es findet aber dennoch in einer rechtlichen Grauzone statt. Mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes werden die dafür benötigten Programme nämlich illegal. (ala)