Vorratsdatenspeicherung

Schwarzer Tag für Datenschützer: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die Verabschiedung des Gesetzes entschieden.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die heutige Entscheidung der Bundestagsmehrheit. Eine verdachtslose Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens in Deutschland einzuführen verstoße gegen die Verfassung. Das Gesetz wurde verabschiedet, obwohl es in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft abgelehnt wird.

SPD, CDU und CSU haben das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgezogen. Die Parteien hätten nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet. Diese steht in wenigen Monaten an. Werner Hülsmann, für das FIfF e.V. im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, erklärt hierzu: "Das Ergebnis der Abstimmung zeigt, dass auch in den Regierungsfraktionen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung umstritten ist. Allerdings wird das Gesetz, sofern es der Bundespräsident überhaupt unterzeichnet, vor dem Verfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben."