Schlichtungsspruch: Phishing-Opfer sind selbst schuld
In dem Schlichtungsspruch des Ombudsmanns fiel erstmals eine Entscheidung zur Haftung von Phishing-Opfern. „Die Haltung des Ombudsmanns ist für Bankkunden sehr nachteilig, da der Kunde nachweisen soll, wie der Trojaner-Angriff erfolgt ist", sagt Georg Borges, Juraprofessor an der Ruhr-Universität Bochum und Vorstandssprecher der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3). Wenn sich diese Meinung auch bei den Gerichten durchsetze, müssten die Phishing-Opfer in den meisten Fällen den Schaden selbst tragen, so der Bochumer Experte. „Die Entscheidung zeigt“, sagt Borges, "wie wichtig es ist, dass Bankkunden ihre PCs mit aktuellem Virenschutz ausstatten.“
Im konkreten Fall war vom Konto des Kunden eine Überweisung an einen Geldkurier veranlasst worden, der das Geld ins Ausland weiterleitete. Der Kunde beteuerte, die Überweisung nicht veranlasst zu haben und meinte, es müsse ein Trojaner gewesen sein. Obwohl feststand, dass die Überweisung gefälscht war, und obwohl sich auf dem Rechner des Kunden nachweislich Trojaner befanden, entschied der Ombudsmann gegen den Kunden: Der „Anscheinsbeweis“ spreche dafür, dass die Überweisung entweder vom Kunden selbst vorgenommen sein müsse oder der Kunde mit PIN und TAN unsorgfältig umgegangen sei. Der Ombudsmann verweist ferner darauf, dass der Kunde nicht habe angeben können, dass eine Transaktion, die er mit PIN und TAN durchführen wollte, nicht ausgeführt worden sei.
a-i3 ist eine fachübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Phishing. Sie macht sich den Schutz von Identitäten im Internet, insbesondere vor Missbrauch, zur Aufgabe. Wissenschaftler entwickeln Gegenmaßnahmen und informieren die Öffentlichkeit über Gefahren und Risiken. Mitbegründet wurde die Arbeitsgruppe von der Ruhruniversität Bochum. (Detlef Scholz)
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