Einstweilige Verfügung

Samsung geht gegen nachgebaute Tonerkartuschen vor

Der koreanische Elektronikkonzern Samsung ist der Meinung, dass einige Tonerkassetten von Fremdanbietern die Patente des Konzerns verletzen. Nun müssen Händler mit rechtlichen Schritten rechnen.

Samsung hat vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen sieben Reseller von Tonerkartuschen erwirkt, dies bestätigt der Konzern gegenüber unseren Kollegen von ChannelPartner. Die Wiederverkäufer hatten neu hergestellte kompatible Tonerkassetten vertrieben.

Vorsicht bei Kartuschen-Nachbauten für den Samsung-Drucker ML-1660, sie könnten Patente verletzen.
Vorsicht bei Kartuschen-Nachbauten für den Samsung-Drucker ML-1660, sie könnten Patente verletzen.
Foto: Samsung

Die Samsung-Spezialisten sind der Meinung, dass die nachgebauten Verbrauchsmaterialien "wesentliche Patente des Unternehmens" verletzen. Aufgrund der nun erwirkten einstweiligen Verfügen dürfen die betroffenen Reseller die beanstandeten Produkte vorläufig nicht mehr verkaufen. Nachdem man bei dem koreanischen Konzern festgestellt hatte, dass "unterschiedlichste Nachbauten" im Umlauf sind, hatte man sich dazu entschlossen, gegen die Reseller vorzugehen. Darüber hinaus hat Samsung noch gegen weitere Wiederverkäufer Patenverletzungsklagen eingereicht.

In der jetzt ergangenen einstweiligen Verfügung geht es um den deutschen Teil der europäischen Samsung-Patente EP 1 975 744 sowie EP 2 357 537. Diese betreffen Verbrauchsmaterialen der Farbdrucke CLP-610 und CLP-620 sowie der Monolaserdrucker des Typs ML-1660. Die weiteren Klagen beziehen sich auf zudem die Patente 2 325 701 und EP 2 256 559 für die Modelle CLP-310, CLP-320 und CLP-360.

Auffällig ist, dass Samsung nun gegen Händler vorgeht, die die Ware in den Verkehr bringen. Die Hersteller der Supplies sitzen häufig in fernöstlichen Ländern und sind nur schwer zu belangen. Reseller, die kompatible Verbrauchsmaterialen vertreiben, sollten daher ihre Bezugsquellen sehr genau prüfen und sich bei ihren Zulieferern absichern, dass die Ware keine Rechte verletzt. (mje)