Richtlinien zur Bildschirmarbeit auf dem Prüfstand

Prof. Dr. Dieter Lorenz, Arbeitswissenschaftler am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der FH Gießen-Friedberg, ist damit beauftragt worden, die nationale Umsetzung der Bildschirmarbeitsrichtlinie in Deutschland zu untersuchen.

Bei der auf neun Monate angelegten Evaluation arbeitet er einer Pressemitteilung zufolge mit der TNS Infratest Sozialforschung zusammen. Auftraggeber des Projekts ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer europäischen Fachkonferenz im Juni 2007 vorgestellt und im Vergleich mit den Evaluationsresultaten anderer EU-Mitgliedsstaaten diskutiert.

Die EU-Richtlinie "Arbeit an Bildschirmgeräten" wurde 1996 in Deutschland mit der "Bildschirmarbeitsverordnung" in nationales Recht überführt. Seitdem ist die Arbeit an Bildschirmgeräten gesetzlich geregelt. Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird nun die EU-Richtlinie europaweit überprüft. Dieses Regelwerk datiert aus dem Jahr 1990 und basiert auf Bestandsaufnahmen und Erkenntnissen, die aus der zweiten Hälfte der 80er Jahre stammen. In den zurückliegenden zwei Jahrzehnten hat sich aber die Nutzung von Bildschirmgeräten gravierend verändert.