RIAA bittet Aimster vor Gericht

Die US-Vereinigung der Musikindustrie hat Aimster wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt. Das Aimster-Tool ermöglicht Benutzern den Austausch von Dateien auf Napster-ähnliche Art.

Nach Napster und Scour bringt die Recording Industry Association of America (RIAA) jetzt auch Aimster vor Gericht. Wie berichtet, hatte Aimster in März eine Technik entwickelt, mit der eine geschlossene Benutzergruppe über ein Instant-Messaging-Programm Musikdateien tauschen kann. Suche und Tausch von Dateien kann der Benutzer allerdings auch über die so genannte Buddy-Liste auf Freunde einschränken. Die US-Plattenvereinigung reagierte darauf mit einem Schreiben an das Unternehmen, in dem die Gesetzwidrigkeit des Add-Ons hervorgehoben wurde. Eine Sperrung urheberrechtlich geschützter Songs und eine Festlegung von Kontrollinstanzen der User-Aktivitäten lehnte Aimster allerdings ab.

Seit einigen Wochen bietet Aimster zudem einen Service, über den neue Aimster-User automatisch in einem Tausende von Usern umfassenden Netzwerk zum Austausch von Dateien angemeldet werden. In diesem Netzwerk bleiben neue Benutzer solange eingeloggt, bis sie durch Konfiguration der Software den Austausch auf die Buddy-Liste eingrenzen. Die Legalität seines VPN verteidigte das Unternehmen vor Gericht mit dem Argument, dass sich in diesem viel mehr als der Austausch von Dateien abspiele. Die Suche nach urheberrechtlich geschützten Dateien in einem "privaten Netzwerk" stelle selbst eine Verletzung des Urheberrechts dar. Diese Auslegungen sollen in dem kommenden Tagen vom New Yorker Bundesgerichtshof einer Überprüfung unterzogen werden.

Einen ersten Rückschlag musste Aimster am vergangenen Montag in einem Verfahren gegen AOL Time Warner einstecken. Nach Urteil des National Arbitration Forum (NAF) darf das Unternehmen die Domain-Namen Aimster.com, A1mster.com, Aimstertv.com und Aimstertv.net künftig nicht mehr verwenden. Diese würden das Warenzeichen des AOL-Instant-Messenger (AIM) verletzen, hieß es.

Weitere Schwierigkeiten bereitete Aimster das kurz nach dem Napster-Urteil entwickelte Plug-in namens Pig-Encoder. Wie berichtet, sah sich das Unternehmen gezwungen, den Pig-Encoder zum Umgehen des Kopierverbots für urheberrechtlich geschützte Dateien vom Netz zu nehmen. (bsc)