RegTP: Vertragsstrafen gegen Telekom möglich

Der Deutschen Telekom drohen künftig Vertragsstrafen, wenn sie Mietleitungen für ihre Konkurrenten nicht rechtzeitig bereitstellt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Telekom dazu verbindliche Fristen gesetzt, um Wettbewerbsverstöße künftig zu verhindern. Dies teilte die RegTP am heutigen Montag mit.

Die Entscheidung der Behörde bezieht sich sowohl auf Carrier-Festverbindungen, als auch auf Übertragungswege zur Anbindung von Endkunden (letzte Meile). Gestaffelt nach Übertragungs-Bandbreiten (64 KBit/s, 128 KBit/s bis 2 MBit/s, über 2 MBit/s) muss die Telekom verbindliche Lieferfristen von 12, 15 und 30 Arbeitstagen einhalten.

Bei Überschreitung der Frist ist je Kalendertag eine Vertragsstrafe in Höhe von fünf Prozent der monatlichen Miete fällig. Je nach Anschlussart könnte sich bei einer Lieferverzögerung von 30 Tagen für die Telekom ein Betrag von mehreren Tausend Euro ergeben. "Die jetzige Lösung stellt keine unverhältnismäßige Bürde dar, sondern schafft vertragskonforme Anreize, die Lieferfristen einzuhalten", sagte RegTP-Chef Matthias Kurth. "Ich verspreche mir Anreize, die Liefersituation bei allen Mietleitungskategorien zu verbessern."

Die Deutsche Telekom zeigte sich verwundert: "Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen, weil Verbesserungen darin keinen Niederschlag finden", sagte ein Unternehmenssprecher. Die Telekom prüfe deshalb rechtliche Schritte. (jma)