Rechtslage bei kopiergeschützten Audio-CDs

Derzeit versucht die Musikindustrie, einen Kopierschutz für Audio-CDs am Markt zu etablieren. PCs sollen die Scheiben nicht mehr abspielen können. Unter Umständen dürfen die CDs aber trotz Schutz kopiert werden.

In wie weit die neuen kopiergeschützten Audio-CDs dem Red-Book-Standard noch entsprechen, mit dessen Label sie gekennzeichnet sind, mag dahin gestellt bleiben. Käufer der Alben werden jedenfalls nur durch einen kleinen Hinweiß, teilweise erst nach dem Öffnen der Verpackung darüber informiert, dass die Scheibe kopiergeschützt ist und sich nicht auf PCs abspielen lässt. Dies wirft rechtliche Fragen auf.

  • Hat eine solche CD einen Mangel, wenn man sie in seinem eigenen CD-Player nicht mehr abspielen kann oder muss man so etwas einfach hinnehmen und sich einen neuen CD-Player kaufen?

  • Ist also eine kopiergeschützte Audio-CD mangelfrei, wenn man sie als Käufer nicht abspielen kann?

Ein rechtlich erheblicher Mangel liegt vor, wenn die aktuelle CD von den Standards, die eine Audio-CD üblicherweise einzuhalten hat, abweicht und diese Abweichung nicht bloß unerhebliche Auswirkungen hat. Die CD als solche ist physikalisch einwandfrei. Sie weist weder Kratzer noch sonstige Fehler auf, die ein Abspielen verhindern. Aber sie hat einen Kopierschutz. Dieser führt dazu, dass die Audio-CD in manchen CD-Playern und in CD-ROM-Laufwerken von Computern nicht abspielbar ist.

Es scheint so zu sein, dass der Kopierschutz in einer Weise realisiert wurde, die dem Red-Book-Standard, der die Beschaffenheit von Audio-CDs technisch festlegt, widerspricht. Der Käufer einer Audio-CD kann grundsätzlich erwarten, eine CD zu erwerben, die in handelsüblichen Audio-CD-Playern abspielbar ist. Zu diesem Zweck wurde der Standard geschaffen. Sofern sowohl CD-Player als auch CD konform diesem Standard sind, muss eine CD in jedem CD-Player, der diesen Standard unterstützt, abgespielt werden können.