E-Mail-Archivierung reicht nicht

Ratgeber: Aufbewahrungspflicht für Facebook & Co.

Archivfunktion bei Twitter, Facebook & Co.

Ein Weg zur Archivierung der Kommunikation, die zum Beispiel über Twitter geführt wird, läuft über die sozialen Medien selbst. Tweets, die Nachrichten über Twitter, erscheinen zwar flüchtig. Doch der Betreiber von Twitter speichert die Nachrichten.

Nutzer können in ihrem Twitter-Konto innerhalb der Einstellungen ihre archivierten Nachrichten anfordern. Das Archiv wird dann bereitgestellt, und ein Link für das Herunterladen des Archivs kommt per E-Mail.

Dieses Verfahren weist allerdings mehrere Einschränkungen auf:

• Die Bereitstellung des Archivs kann mehrere Tage dauern.

• Der Ablauf kann nicht ohne Weiteres automatisiert werden. Eine fortlaufende Archivierung erfordert also viel Disziplin seitens des Nutzers.

• Unternehmen können die Archivierung in dieser Form nicht zentral steuern.

Facebook: Soziale Netzwerke wie Facebook bieten eine integrierte Downloadfunktion an, mit der sich Nutzerdaten herunterladen lassen. Für eine Archivierung ist allerdings mehr notwendig.
Facebook: Soziale Netzwerke wie Facebook bieten eine integrierte Downloadfunktion an, mit der sich Nutzerdaten herunterladen lassen. Für eine Archivierung ist allerdings mehr notwendig.
Foto: Screenshot Facebook.com, Oliver Schonschek

• Das Herunterladen des Twitter-Archivs allein erfüllt noch keine Aufbewahrungspflichten. Das Archiv wird zwar in dem Standardformat HTML geliefert und kann mit jedem Browser geöffnet werden.

Doch die Archivdatei muss regelmäßig auf ein sicheres, vor Manipulationen und Zugriffen geschütztes Speichermedium ausgelagert werden. Diese Aufgabe muss separat gelöst werden.

Bei Facebook kann der Nutzer unter den Allgemeinen Kontoeinstellungen eine Kopie seiner Facebook-Daten herunterladen, um ein Archiv anzulegen. Doch auch dieses Herunterladen kann nicht automatisiert oder im Unternehmen zentral gesteuert werden, ohne zusätzliche Archivwerkzeuge einzusetzen.

Die Archivfunktionen von Twitter & Co. reichen für sich genommen also nicht aus, um einen Archivprozess aufzusetzen, der auch soziale Medien umfasst.