Rasterfahndung: Veraltete Software behindert Ermittler

Veraltete Software und technische Schwierigkeiten machen die Rasterfahndung ineffizient. Das haben Juristen am Max-Planck-Institut herausgefunden.

Ziel der Rasterfahndung ist es meist, über Datenabgleich von Behörden und polizeiinterner Informationsquellen Beteiligte einer Straftat ausfindig zu machen, die bestimmte relevante Merkmale aufweisen. Der Datenabgleich dient aber auch dazu, einen Sachverhalt zu erforschen, Bandenstrukturen offen zulegen oder den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln.

Juristen vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht haben nun die Rasterfahndung einer empirischen Überprüfung unterzogen. (Sie darf übrigens nur bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ angewandt werden.) Hierzu analysierte Dirk Pehl 27 Verfahren, in denen 31 Maßnahmen der Rasterfahndung durchgeführt wurden. Dies entsprach einer kompletten Erhebung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren. Außerdem führte er mit 24 Experten aus Strafverfolgungsbehörden Interviews.

Eine der entscheidenden Fragen war dabei, wie effizient die Rasterfahndung überhaupt ist. Prehl konnte zeigen, dass 13 Prozent der Maßnahmen als erfolgreich und 58 Prozent als bedingt erfolgreich zu bewerten waren. Zu 13 Prozent waren keine Angaben möglich. 16 Prozent wurden als nicht erfolgreich eingestuft. Insgesamt erbrachten mehr als zwei Drittel der durchgeführten Rasterfahndungen neue Ermittlungsansätze, die jedoch nur vereinzelt zu Erfolgen führten. Lediglich bei vier Maßnahmen konnten neue Ermittlungsansätze erfolgreich zur Ergreifung von Tätern führen.

Gründe für die Ineffizienz sind u. a. technische Schwierigkeiten. In vielen Fällen war es problematisch, die Daten auf ein vergleichbares Niveau zu bringen. Veraltete Software und manchmal sogar Datenverlust, vor allem in Einwohnermeldeämtern, behinderten die Ermittlungen. In 50 Prozent der untersuchten Fälle wurden Daten von Einwohnermeldeämtern in den Abgleich mit einbezogen. Neben polizeiinternen Datenbanken konnten die Ermittler auch auf Datenbestände des Kraftfahrtbundesamtes zurückgreifen. (dsc)

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