EU-Gutachter

Provider dürfen zur Sperrung illegaler Webseiten verpflichtet werden

Internetanbieter können einem EU-Gutachter zufolge zur Sperrung illegaler Filmwebseiten verpflichtet werden. Dies gelte auch für Provider, deren Kunden auf solchen Webseiten möglicherweise Filme sehen oder herunterladen.

So argumentierte ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache C-314/12). Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen halten die Richter sich dabei an die Empfehlung ihres Gutachters.

Im konkreten Fall geht es um den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel und die Webseite kino.to. Das deutsche Filmstudio Constantin Film sowie die Wega Filmproduktionsgesellschaft hatten UPC Telekabel gerichtlich verpflichten wollen, den Zugang zu kino.to für seine Kunden zu blockieren.

Zwar ist kino.to inzwischen nicht mehr online. 2011 stellte die Seite den Betrieb ein. Der Betreiber und mehrere Mitarbeiter wurden mittlerweile verurteilt, einige von ihnen zu Gefängnisstrafen. Doch selbst wenn die Website Vergangenheit ist: Auch in Zukunft werden die Gerichte "zahlreiche ähnliche Fälle" klären müssen, schreibt der Gutachter am Europäischen Gerichtshof.

Dabei sollten Filmfirmen sich zunächst unmittelbar an die Betreiber der rechtswidrigen Webseite wenden. Doch nicht immer sind die Website-Betreiber und deren Internetanbieter greifbar, oft sitzen die Anbieter außerhalb Europas. Daher können die nationalen Gerichte auch die Internetanbieter ganz normaler Nutzer zu Blockaden auffordern. Denn: "Der Rechteinhaber (darf) nicht gegenüber einer massiv seine Rechte verletzenden Website schutzlos gestellt werden".

Tippen Kunden dann diese Webadresse in ihren Internetbrowser ein, dürften Internetanbieter sie nicht auf die Seite weiterleiten. Allerdings müssten die Gerichte den Providern konkrete Sperrvorgaben für betroffene Webseiten machen. Ein ähnlicher Vorschlag für das Sperren von Webseiten mit Kinderpornografie hatte in Deutschland für Diskussionen gesorgt und wurde schließlich verworfen. (dpa/mje)