Programmierung: Wer haftet für Sicherheitslücken?
Wenn Programmierer und Juristen von einem Software-Fehler sprechen, gehen sie von zwei unterschiedlichen Begriffen aus. Bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, ob ein Fehler vorliegt, wird nicht auf den Fehlerbegriff der Informatik abgestellt. Es gibt unabhängig von der Informatik einen juristischen Fehlerbegriff. Für die Sichtweise der Juristen ist es beispielsweise unerheblich, ob das Programm an sich laufen könnte und insofern isoliert betrachtet funktionsfähig wäre. Dies steht einem "juristischen" Mangel nicht entgegen.
Daher ist einem Programmierer zu empfehlen, insbesondere Wert auf die vertraglichen Festlegungen zur Fehlerdefinition zu legen und die Möglichkeiten der vertraglichen Haftungsreduzierungen zu nutzen. Welche Fallstricke sonst noch lauern, lesen Sie aktuell bei tecCHANNEL im Report Risiko Programmierung: Wer haftet für Sicherheitslücken? (ala)