Preise für Multifunktionsgeräte können drastisch steigen

Gestern hat das Oberlandesgericht Stuttgart über Urheberrechtsabgaben auf Multifunktionsgeräte entschieden. Hewlett-Packard wurde stellvertretend für alle anderen Hersteller von der VG Wort auf Zahlung verklagt.

Nach dieser Entscheidung sind für Schwarzweiß-Geräte je nach Leistungsfähigkeit zwischen 38,35 Euro und 306,78 Euro zu entrichten. Für Farbgeräte ist der doppelte Betrag zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen, also bis zu 613 Euro. Für ein farbfähiges Multifunktionsgerät der 100-Euro-Klasse käme so ein Zuschlag von 76,70 Euro zu Stande. Hewlett-Packard wird in diesem Verfahren in Revision gehen. Die Revision sei beim Bundesgerichtshof vom OLG Stuttgart bereits zugelassen.

„Wir müssen uns fragen, ob in Deutschland noch Multifunktionsgeräte verkauft werden können. Mit dieser Entscheidung würden unsere Verbraucher, Händler und Hersteller extrem benachteiligt“, so Regine Stachelhaus, HP-Geschäftsführerin und Sprecherin der Initiative der führenden Anbieter von Multifunktionsgeräten und Druckern gegen Urheberrechtsabgaben. Im Dezember 2004 hatte das Landgericht Stuttgart bereits ein Teilurteil gesprochen, wir berichteten. Damals wurden Drucker als Kopiergeräte klassifiziert und damit für abgabenpflichtig gehalten. Für Multifunktionsgeräte sollen die höheren Abgabentarife der traditionellen Kopiergeräte gelten. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht München, ebenfalls in einem Musterprozess, eine pauschale Urheberrechtsabgabe von zwölf Euro auf PCs festgelegt. (mje)

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