Deutscher Anwalt für Strafrecht
Polizei kann alle Skype-Telefonate belauschen
Die Kriminalisten vom Zoll hatten Ende 2008 bis Mitte 2009 die Telefongespräche eines Mandanten von Vetter abgehört, was bei schwerwiegenden Delikten mit Auslandbezug erlaubt sei. Der Mandant benutzte in der Zeit auch Skype für Telefongespräche. Der Ermittlungsbeamte sagte am Dienstag aus, dass die Behörden damals keinen Zugriff auf Skype gehabt hätten und diese Gespräche daher nicht abgehört wurden.
Vetter hakte beim Ermittlungsbeamten nach und fragte ihn, ob sich dies mittlerweile geändert habe. Diese Frage bejahte der Ermittlungsbeamte. "Seine Behörde könne Skype - auch Gespräche von Skype zu Skype - heute genauso abhören wie das normale Telefon. Wie, wollte er allerdings nicht verraten", schreibt Vetter in seinem Blog und fügt hinzu: "Die Vorsitzende Richterin merkte dazu an, sie habe in ganz neuen Sachen auch schon Skype-Abhörprotokolle gesehen." (PC-Welt/cvi)