Pflichtangaben in E-Mails
Das "Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) enthält auch Änderungen der Bestimmungen über Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Geschäfts-E-Mails unterliegen den gleichen gesetzlichen Anforderungen wie Geschäftsbriefe. Seit dem 16.11.2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister in Kraft getreten und hat damit die gesetzlichen Anforderungen an Geschäftsbriefe verschärft.
Unterlässt ein Unternehmer diese Anpassung, kann dies für ihn sowohl ein Ordnungsgeld wegen des Gesetzesverstoßes in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro wie auch teure Abmahnungen von Mitbewerbern zur Folge haben, falls er durch die Versendung seines Geschäftsbriefes einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begeht. Der Beitrag Update 2007: Gesetzliche Anforderungen an Geschäfts-E-Mails erläutert, worauf man achten muss. (mje)