Oracle-Kartellverfahren wegen PeopleSoft-Kaufofferte eröffnet

In dem Verfahren gegen Oracle versucht das amerikanische Justizministerium, unterstützt von mehreren US-Bundesstaaten, die PeopleSoft-Übernahme aus Wettbewerbsgründen zu verhindern. PeopleSoft hatte seinerseits sämtliche Oracle-Kaufangebote als unzureichend und wettbewerbswidrig abgelehnt.

Das Kartellverfahren gegen Oracle vor US-Bundesrichter Vaughn R. Walker in San Francisco wird voraussichtlich einen Monat dauern. Das US-Justizministerium will nachweisen, dass durch einen Kauf von PeopleSoft nur noch Oracle und SAP als wesentliche Anbieter komplizierter Softwareprodukte für Großunternehmen und - organisationen übrig bleiben würden. Dies würde nach Ansicht der Kläger zur Wettbewerbs- und Innovationsbehinderung, zu geringerer Produktauswahl für die Nutzer und zu steigenden Softwarepreisen führen.

Gestern haben SAP und Microsoft bekannt gegeben, dass eine geplante Übernahme von SAP durch Microsoft im Frühjahr 2004 gescheitert sei. SAP begründete die Bekanntgabe der inzwischen eingestellten Fusionsverhandlungen damit, dass im Laufe des Oracle-PeopleSoft-Verfahrens möglicherweise vertrauliche und interne Informationen an die Öffentlichkeit hätten gelangen können.

Oracle sieht aber nicht nur SAP, sondern auch Microsoft und kleinere Softwarefirmen als Mitspieler im globalen Unternehmenssoftware-Markt. Die Gesellschaft will in dem Verfahren beweisen, dass eine PeopleSoft-Übernahme keine Wettbewerbsbehinderung und Preistreiberei bedeuten würde und dass der Kauf zugelassen werden sollte.

Microsoft habe das Oracle-Angebot für PeopleSoft als so bedrohlich empfunden, dass sie sich ernsthaft um SAP bemüht habe, erklärte Oracle-Anwalt Dan Wall dem Richter nach einem Bericht der US-Wirtschaftsagentur "Bloomberg". Dies sei ein Beispiel für den tatsächlichen Wettbewerbsumfang in der Branche. (fkh)