Online-Shopping: Eingangsbestätigung ist keine Vertragsannahme

Die E-Mail eines Online-Shops mit dem Text "Wir haben Ihre Bestellung wie folgt aufgenommen..." stellt keine Annahmeerklärung dar und begründet daher keinen Vertragsabschluss. Darauf weist der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco hin und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg.

Das Gericht hat entschieden: Mit der Nachricht wird nur der Eingang der Bestellung bestätigt, die im BGB für den elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben ist. Die Vorinstanz war demgegenüber noch davon ausgegangen, dass die Zugangsbestätigung mit der Vertragsannahme verbunden gewesen ist, so dass ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei. Das Landgericht Hamburg hat diese Auffassung nicht geteilt und die Klage abgewiesen (LG Hamburg, Az. 317 S 130/03). (ComputerPartner/hal)

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