Ohne Firewall kein Kredit?

Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Soft- und Hardware in einem Unternehmen spielen bereits für Bilanzen und Wirtschaftsprüfung eine Rolle. Neue bankrechtliche Vorschriften könnten dazu führen, dass sich in Zukunft auch der Kreditbetreuer der Hausbank für die Security-Infrastruktur interessiert.

Von: Martin Führlein, Kai Bonnermann

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ist vor fast drei Jahren in Kraft getreten. Wichtigstes Ziel dieses Gesetzes war, eine Vielzahl an Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen - AG, teilweise GmbH und GmbH & Co. KG - zu einer verstärkten Kontrolle kritischer Entwicklungen anzuhalten und dazu zu bewegen, diese Entwicklungen auch in ihren Bilanzen zu veröffentlichen. Mit den Worten des Gesetzgebers heißt das: "Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden" ( 91 Abs. 2 AktG).

Die Faktoren, die die künftige Entwicklung eines Unternehmens beeinflussen, sind vielfältig. Für eine Spedition sind Dollarkurs und Ölpreise wesentlich wichtiger als für ein Systemhaus, und für den Hersteller von Fleischkonserven ist BSE weitaus mehr von Belang als für eine Anwaltskanzlei. Bei der EDV allerdings erlebt fast jedes Unternehmen einen "Aha-Effekt", sobald es deren Bedeutung erforscht: Ohne IT-Infrastruktur geht nichts mehr, und ihren Ausfall zu kompensieren würde finanzielle Mittel erfordern, die nur selten vorhanden sind.