Online-Durchsuchung privater PCs ab Herbst 2008 erlaubt

Österreich ebnet Weg für den Bundestrojaner

Die österreichischen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben sich Dienstagabend darauf geeinigt, dass die Polizei künftig die privaten Computer verdächtiger Personen online ausspionieren darf.

Als spätesten Termin für den ersten legalen Einsatz des Bundestrojaners wurde der Herbst des kommenden Jahres genannt. Der Einsatz ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Die Polizei darf die Online-Durchsuchung nur beim Verdacht schwerer bzw. terroristischer Verbrechen einsetzen, erklärte Innenminister Günther Platter gegenüber Radio Ö1. Konkret sind dabei Vergehen gemeint, die mit mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.

Justizministerin Maria Berger erklärte, dass ein Zugriff auf private Computer nur dann möglich sei, wenn ein konkreter Tatverdacht bestehe. Zudem sei im Einzelfall eine Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung notwendig. Des Weiteren werde ein Rechtschutzbeauftragter hinzu gezogen, der die Online-Durchsuchung kontrollieren soll.

Laut Berger soll durch diese Auflagen gesichert sein, dass Onlinedurchsuchungen künftig weder willkürlich noch flächendeckend durchgeführt werden. Sie verweist auf den Lauschangriff, der bisher im Schnitt ein- bis zweimal pro Jahr eingesetzt wurde. Der Entwurf wird heute, Mittwoch, im Ministerrat diskutiert und soll schließlich einer Expertengruppe zur Klärung der weiteren technischen und rechtlichen Details vorgelegt werden.