Datenschutz

NSA-Spionage - EU stellt Swift-Abkommen infrage

Die USA greifen Bankdaten von Europäern ab. Das Swift-Abkommen gibt ihnen das Recht dazu - allerdings nur unter Voraussetzungen. Der US-Geheimdienst NSA soll sich um diese Regeln nicht gekümmert haben. Nun erwägt Brüssel, das Abkommen auszusetzen.

Im Streit mit den USA um das Ausspionieren von Bankdaten europäischer Bürger droht die EU-Kommission mit dem Aussetzen des internationalen Swift-Abkommens. Der Swift-Vertrag erlaubt US-Terrorfahndern seit 2010 den gezielten Zugriff auf die Kontobewegungen von Verdächtigen in der EU - allerdings nur unter engen Auflagen für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.

Eine systematische Überwachung des Banknetzwerks, wie sie laut jüngsten Enthüllungen der Geheimdienst NSA vorgenommen hat, sollte damit keineswegs verbunden sein. Nach diesen Enthüllungen könnte der Vertrag ausgesetzt werden, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Dienstag im Europaparlament: "Wenn die Vorwürfe wahr sind, stellen sie einen Bruch des Vertrages dar, was zu einer Aussetzung des Abkommens führen kann."

Der belgische Finanzdienstleister Swift wickelt internationale Finanztransaktionen und Überweisungen von Bankkunden ab. Das Thema sorgt seit Wochen für Streit zwischen der EU und den USA.

Aus dem Europaparlament kamen vermehrt Forderungen, das Abkommen zu lösen. Malmström machte aber klar, dass noch nichts entschieden ist: "Wir sind da noch nicht." Für eine Kündigung müsste die EU-Kommission einen Vorschlag machen und die Mehrheit der EU-Staaten müssten zustimmen. Ob eine solche Mehrheit zustande kommen würde, bezweifeln EU-Diplomaten derzeit.

Malmström betonte, die Informationen von der US-Regierung über die Verbindungen zwischen dem US-Geheimdienst NSA und dem globalen Bankennetzwerk Swift reichten nicht aus: "Ich bin nicht zufrieden mit dem, was wir bisher bekommen haben." Von den Details werde eine denkbare Aussetzung des Vertrags abhängen: "Eine solche Entscheidung (..) ist eine sehr ernste Angelegenheit." (dpa/mje)