Neues Urhebergesetz verabschiedet
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird für Anfang August gerechnet. Branchenverbände begrüßen die neue Regelung, die für Privatanwender teils schmerzhafte Einschränkungen mit sich bringt.
So bleibt etwa das Erstellen einer Privatkopie erlaubt, das Umgehen von Kopierschutzsystemen wird aber illegal. Verfügt die gekaufte CD also über einen Kopierschutz, darf keine Kopie unter Umgehung diese Schutzes gezogen werden.
In den nicht mehr erlaubten Bereich "Umgehen von Kopierschutzsystemen" gehören auch der Verkauf, Vertrieb, die Produktion und die Bewerbung von Geräten oder Programmen, die diesem Zweck dienen. Anleitungen, wie diese Programme eingesetzt werden, sind künftig verboten.
Neu ist auch, dass kopiergeschützte Medien ab dem 1. November 2003 gekennzeichnet sein müssen. Private Kopien von Material aus offensichtlich illegalen Quellen verbietet das neue Gesetz.
Nach Inkrafttreten wird auch tecCHANNEL zu Produkten, die sich mit dem Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten befassen, keine Workshops, Tests und Downloads mehr veröffentlichen. Teilweise sind Artikel zum Urheberrecht mit der neuen Gesetzeslage auch hinfällig.
tecCHANNEL-Leser werden nach Einführung des Gesetzes beispielsweise auf diese Beiträge verzichten müssen:
CD-Crack-Report: Rechtsgrundlagen
Copyright und Internet: Sounddateien
Rechtslage bei kopiergeschützten Audio-CDs
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kommentierte den Beschluss des Bundesrates im Anschluss an die Sitzung wie folgt: "Jetzt können die Regelungen zum Kopierschutz und zum Umgang mit geistigem Eigentum im Internet endlich in Kraft treten. Das ist vor allem für die Musik- und Filmwirtschaft von eminenter Bedeutung". Weitere Informationen zum Urhebergesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums. (uba)