Neues Urhebergesetz erlaubt private Kopie

Wer Musik oder andere Datenträger für private Zwecke dupliziert, bewegt sich auch in Zukunft im rechtssicheren Raum. Das sieht der Entwurf für ein neues Urhebergesetz vor.

Künftig müssen alle CDs, die mit einem Kopierschutz versehen sind und in den Handel kommen, deutlich gekennzeichnet werden, berichtet Computerpartner. Nach Meinung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sei dadurch gewährleistet, dass "niemand die Katze im Sack kauft." Immerhin wird mit derartigen Produkten eine Privatkopie nahezu unmöglich gemacht.

Das Entwurfspapier stärkt auch die Rechte der Urheber. So dürfen beispielsweise Internet-Inhalte generell nur mit Zustimmung des Urhebers verwertet werden. Die systematische Vervielfältigung sowie der Verkauf von Kopien bleiben weiterhin verboten. Mit dem neuen Gesetzentwurf wird die längst verabschiedete EU-Richtlinie zum Urheberrechtin der Informationsgesellschaft weit gehend umgesetzt. (Comuterpartner/uba)