Napster: "Unser Fall betrifft das ganze Internet"

Die Anwälte der MP3-Tauschbörse Napster haben sich in einer schriftlichen Erklärung gegen die einstweilige Verfügung von Richterin Marilyn Hall Patel gewehrt. Die Richterin hat im Juli verlangt, dass Napster alle urheberrechtlich geschützten Musiktitel aus seinem Netzwerk verbannt. Napster hat Berufung eingelegt.

Das Damoklesschwert der Schließung hängt immer noch über dem populären MP3-Netzwerk. In dem am Freitag zugestellten Brief an das Gericht macht Napster erneut deutlich, dass es unmöglich sei, die von der Klageseite, dem US-Plattenverband RIAA, beanspruchten Musiktitel herauszufiltern. Napster schlägt aber auch neue Töne an. Wenn man den Napster-Client und dessen Netztechnologie als illegal abstemple, könne man dies ebenso gut mit jeder anderen Technologie machen, mit der sich Dateien übertragen lassen. Letztlich, so die Napster-Anwälte, betreffe die Verfügung der Richterin einen Großteil der modernen Internettechnologie.

Napster beruft sich außerdem auf den Audio Home Recording Act (AHRA). Das Gesetz erlaube private, nichtkommerziell genutzte Kopien von Musikstücken. Die MP3-Börse forderte das Gericht auf, die Verfügung zurückzunehmen.

Die RIAA hatte im Namen vieler prominenter Mitglieder Anklage gegen die MP3-Tauschbörse erhoben, darunter Time Warner, Sony, Bertelsmann, A&M Records, Geffen Records, Interscope Records, MCA Records, Atlantic Recording, Island Records, Motown Record, Capitol Records, LaFace Records, Universal Records, Elektra Entertainment Group, Arista Records, PolyGram Records und Virgin Records.

Weitere Details zum Fall der MP3-Tauschbörse liefert der Report Metallica gegen Napster.(uba)