Napster: Richterin holt Experten ins Boot

Die für den Napster-Prozess zuständige Richterin Marylin Patel Hall hat unmittelbar vor dem vielleicht entscheidenden Gerichtstermin am heutigen Dienstag einen Computerexperten als Berater berufen. Er soll prüfen, ob Napster die Auflagen zum Urheberrechtsschutz einhält.

Das teilte das US-Bezirksgericht in San Francisco mit. Wie berichtet, wurde die populäre MP3-Tauschbörse dazu verurteilt, 135.000 urheberrechtlich geschützte Musiktitel auf ihrer Website zu sperren. Der klagenden US-Musikindustrie zufolge können über Napster aber immer noch geschützte Titel abgerufen werden. Der unabhängige Experte soll dies nun prüfen.

Die Internet-Tauschbörse setzt zu diesem Zweck Filter ein, um einem Verbot zuvorzukommen. Das Problem dabei ist, das Stück anhand seines Dateinamens oder der ID3-Tags in der MP3-Datei eindeutig zu identifizieren. Daher ist auch das zielgerichtete Filtern der Titel technisch nicht einfach umzusetzen. Wie berichtet, arbeitet Napster unter anderem mit der CD-Datenbank CDDB zusammen, auf der die Namensgebung der meisten MP3-Programme basiert.

Laut Napster-Chef Hank Barry ist eine effektive Blockade ein permanenter und sich wiederholender Prozess. Unseren Informationen zufolge ist es Napster bis jetzt immer noch nicht vollständig gelungen, die vom US-Plattenverband RIAA vorgelegten Musiktitel zu sperren. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen bisher 311.000 einzelne Songs und 142.000 verschiedene Schreibweisen der Stücke oder Künstlernamen gesperrt. (jma)