Musikindustrie will schnelles Napster-Urteil

Für den US-Plattenverband RIAA ist die Sachlage klar: Napster hat Urheberrechte verletzt und muss deshalb Schadenersatz zahlen. Daher hat die Organisation beim zuständigen Bezirksgericht in San Francisco eine Anhörung für den 1. Oktober beantragt, die ein schnelles Urteil zu ihren Gunsten bringen soll.

In einer gerichtlichen Eingabe erklärte die RIAA, dass Napster das Copyright bewusst verletzt und von dem kostenlosen Austausch der Musikstücke finanziell profitiert habe. Angesichts dieser klaren Fakten sei ein langwieriger Prozess unnötig, hieß es von Seiten des Plattenverbandes.

Die zuständige Richterin Marilyn Patel hatte die Tauschgeschäfte über Napster im vergangenen Jahr für illegal erklärt. Anfang Juli 2001 erst musste das Unternehmen auf Grund ihrer richterlichen Anordnung seinen Betrieb einstellen. Der Grund: Das von der Tauschbörse installierte Filtersystem stelle nicht zu 100 Prozent sicher, dass Copyright-geschützte Musikstücke nicht mehr kopiert werden können. Eine Woche später hob ein Berufungsgericht in San Francisco dieses Urteil jedoch wieder auf.

Napster will noch in diesem Sommer sein neues, kostenpflichtiges Geschäftsmodell testen. Wie berichtet, müssen Napster-Nutzer künftig fünf US-Dollar im Monat auf den Tisch legen, um Musikstücke zu tauschen. Die Gebühr sei notwendig, um die Musiker zu bezahlen, sagte der neue Napster-Chef Konrad Hilbers in einem Interview mit dem Magazin "Stern". Womöglich dringt die RIAA auch wegen des baldigen Starts des Abo-Dienstes auf ein schnelles Urteil. (jma)