MS-Prozess: Microsoft fürchtet falsche Freunde

Microsoft hat sich gegen die Beteiligung von AOL und weiteren Firmen und Organisationen am Berufungsverfahren im Kartellprozess ausgesprochen. Das Justizministerium dagegen begrüßte die von den Firmen beantragte Teilnahme als sogenannte "amici curiae".

"Amici curiae", Freunde des Gerichts, heißen in den USA Personen oder Einrichtungen, die sich dem Gericht für einen Prozess anbieten und in einem sogenannten "amicus brief" Hintergrundinformationen oder neue Aspekte beisteuern. Die amici curiae treten dabei nicht als Kläger oder Zeugen auf.

In einer früheren Stellungnahme hatte das Gericht zwei dieser "Freunde" als akzeptabel erklärt. Paritätisch aufgeteilt in einen Fürsprecher für Microsoft und einen für die Sache der Regierung.

Dabei soll es bleiben, fordert nun Microsoft in einer Stellungnahme. Jeder weitere amicus wäre unfair und würde den Prozess unnötig komplizieren. Vor allem richtet sich Microsoft gegen den Antrag von AOL. Der weltgrößte Service Provider sei als Eigner von Netscape und scharfer Konkurrent von Microsoft alles andere als ein amicus. Zeugen von AOL seien bereits gehört worden und eine technische Expertise des Unternehmens liege ebenfalls vor. Zum Hintergrund: Der Netscape-Browser ist ein Hauptgegenstand des Verfahrens. Laut dem ersten Urteil hat Microsoft unter anderem Netscape durch unlautere Machenschaften aus dem Markt gedrängt.

Mit ähnlichen Argumenten lehnt Microsoft auch die Anfragen ab, die von der "Communications Industry Association" (CCIA), dem "Project to Promote Competition and Innovation in the Digital Age" (ProComp) und der "Software and Information Industry Association" (SIIA) kommen. Hinter diesen Organisationen sieht Microsoft wahlweise die Konkurrenten Oracle und Sun oder eben Netscape oder alle drei zusammen stecken. Selbst Organisationen, die sich vermeintlich hinter Microsoft stellen würden, hat der Softwareriese abgelehnt.

Wenn sich die beiden Parteien nicht auf die Zahl und die Notwendigkeit der amici curiae einigen können, liegt die Entscheidung beim Gericht. (uba)