MS-Prozess: Etappensieg für Microsoft

Microsoft hat im laufenden Kartellprozess eine wichtige Hürde überwunden. Die zuständige Richterin Colleen Kollar-Kotelly hat entschieden, dass der Konzern keine weiteren Kontakte zur politischen Lobby auflisten muss. Damit ist zumindest formell der Weg frei für die außergerichtliche Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium.

Wie mehrfach berichtet, lehnen neun US-Bundesstaaten diesen Kompromiss ab und fordern weiter führende Sanktionen gegen den Konzern. Dazu gehören ein abgespecktes Windows, ein Office-Paket, das unter alternativen Betriebssystemen läuft und die Entfernung von Middleware wie Media Player und Internet Explorer.

Mit der jetzigen Entscheidung der Richterin vergrößern sich die Chancen für den außergerichtlichen Vergleich. Kollar-Kotelly stellte in einem 36-seitigen Memorandum fest, dass Microsoft die Anforderungen des Tunney Act erfüllt, eines Gesetzes aus der Nixon-Ära. Der Tunney Act regelt die Voraussetzungen, nach denen eine außergerichtliche Einigung in einem Kartell-Prozess dem öffentlichen Interesse entspricht. Die angeklagte Firma, sprich Microsoft, muss hier alle Kontakte zu politischen Mandatsträgern oder anderen Lobbyisten offen legen, die mit dem Kartell-Verfahren zu tun haben könnten. Der Richterin zufolge hat der Konzern dies getan.

Sie könnte damit das Verfahren mit der außergerichtlichen Einigung beenden, da rein formal die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Entscheidung der Richterin über den Vergleich zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium sowie die weiter führende Kartellklage der neun US-Bundesstaaten soll noch Ende des Sommers fallen.

Die außergerichtliche Einigung vom November 2001 sieht vor, dass Microsoft bislang geheim gehaltene Schnittstellen zum Windows-OS preisgibt, damit andere Software-Unternehmen Anwendungen für Windows schreiben und optimieren können. Außerdem sollen PC-Hersteller größeren Spielraum bekommen und Programme von Microsoft-Konkurrenten auf neuen Rechnern installieren dürfen. Weitere Informationen zum Prozess finden Sie in der tecHistory. (jma)