MS muss XP-Aktivierungsdaten preisgeben

Ein Student aus Rostock hat bei Microsoft juristisch die Herausgabe seiner bei der Produktaktivierung von Office XP gespeicherten persönlichen Daten erzwungen. Nach Ansicht von Rostocker Anwälten ist jeder Nutzer von Office XP und Windows XP berechtigt, die Herausgabe der Daten zu Verlangen.

Der Student hatte bei der Aktivierung von Office XP Name und Adresse angegeben. Bei dem von Microsoft eingeführten Aktivierungsprozess sind die Angabe personenbezogener Daten wie Anschrift, Name und Telefonnummer optional. Der Benutzer muss nur angeben, von welchem Land aus er das jeweilige Microsoft-Produkt aktiviert.

Werden wie im Fall des Studenten personenbezogene Daten gespeichert, gelten dafür die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes. Das gilt auch für die freiwillige Angabe von Daten. In Paragraph 3 Abs. 5 und 7 des Gesetzes ist festgeschrieben, dass der Benutzer auf Anfrage über Art, Umfang, Ort und Zweck der gespeicherten Daten informiert werden muss.

Auf diesen Paragraphen hat sich der Student berufen. Microsoft erteilte die Auskunft, wenn auch erst, nachdem Rechtsmittel eingelegt wurden. Auf der Webseite Internet-Recht-Rostock liegt die von Microsoft erteilte Auskunft über die Daten vor. Auch der Fall des Studenten ist dort beschrieben. Rechtsanwalt Johannes Richard, der den Bereich Internet-Recht der Webseite betreut, ist überzeugt, dass alle Benutzer, die bei der Aktivierung von Windows oder Office persönliche Daten angegeben haben, ein Recht auf Auskunft und sogar auch Löschung der persönlichen Daten haben. Auf der Webseite ist dafür bereits ein Formblatt vorbereitet.

Details zur Aktivierung finden Sie in den Reports Windows-Produktaktivierung ausgehebelt , MS Office: Aktivieren statt Registrieren und XP-Aktivierung Bit für Bit. (uba)