MP3.com zu hohem Schadensersatz verurteilt

Die Internet-Musikfirma MP3.com hat im Verfahren gegen das Plattenlabel Universal eine schwere Niederlage vor Gericht erlitten. MP3.com soll für jede CD, bei der das Urheberrecht missachtet wurde, 25.000 US-Dollar Entschädigung zahlen. Insgesamt könnte sich die Summe auf 250 Millionen US-Dollar belaufen.

Wie berichtet, hatte der zuständige US-Bezirksrichter Jed Rakoff MP3.com wegen Urheberrechtsverletzung schuldig gesprochen. Am Mittwoch verurteilte das Gericht in New York die Musik-Site zur Zahlung von Schadensersatz. Ursprünglich hatte Universal pro CD 45.000 US-Dollar verlangt. MP3.com kam mit 25.000 US-Dollar noch glimpflich davon, da die Anwälte des Unternehmens bei einer zu hohen Entschädigungssumme vor einem Konkurs gewarnt hatten.

Strittig ist weiterhin, bei wie vielen CDs die Internetfirma die Urheberrechte verletzt hatte. MP3.com behauptet hartnäckig, dass es nicht mehr als 4.700 CDs waren, während Universal für bis zu 10.000 CDs Entschädigung fordert. Im schlimmsten Fall droht MP3.com damit Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen US-Dollar, im günstigsten Fall sind es 118 Millionen für 4.700 CDs. Über die genaue Anzahl der Tonträger will der Richter im November in einer neuen Verhandlungsrunde entscheiden. MP3.com hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

Gegenstand des Verfahrens ist der Service MyMP3.com, mit dem es möglich ist, die eigene CD-Sammlung übers Internet anzuhören, ohne sie ins MP3-Format umzuwandeln. Dazu muss der Benutzer des Service seine Audio-CDs nur einmal in einen PC einlegen, der eine Verbindung zum MP3.com hat. Der Dienst vergleicht dann die CD-Daten mit der MP3.com-Datenbank.

Sind die Stücke auf der CD im MP3-Archiv des Dienstes vorhanden, werden sie für den Benutzer freigeschaltet. Über das Internet kann man so die eigene Musiksammlung von jedem Ort der Welt anhören, indem man eine Verbindung zu MP3.com herstellt.

Das Gericht sieht die Speicherung und Freischaltung der CDs auf den Servern von MP3.com ohne Lizenzzahlungen an die Plattenlabels als Verletzung des Urheberrechts an. Daher auch die Verurteilung zu Schadensersatzzahlungen an Universal.

Vorher hatte sich MP3.com bereits mit EMI, Warner Music, der Bertelsmann-Tochter BMG und Sony auf Lizenzzahlungen geeinigt. Diese Unternehmen hatten im Verbund mit Universal ebenfalls gegen die Musikseite geklagt. (jma)