Monopol-Prozess: Microsoft gönnt sich Zeit

Viel Zeit für viele Worte, so lassen sich die offiziellen Terminvorschläge von Microsoft für die Berufungsverhandlung im Kartellprozess zusammenfassen. Der Softwarekonzern tut damit genau das, was Prozessbeobachter erwartet haben, er spielt angesichts der drohenden Spaltung in zwei Unternehmen auf Zeit.

60 Tage sollte nach Ansicht der Microsoft-Anwälte jede Partei Zeit haben, um sich für die schriftliche Stellungnahme vorzubereiten. Statt den erlaubten 14.000 Wörtern in den schriftlichen Stellungnahmen plädiert Microsoft wegen des enormen Umfangs der Prozessunterlagen auf ein Maximum von 56.000 Worten. 30 Tage hätte Microsoft laut dem an das Gericht übermittelten Terminvorschlag dann Zeit, auf die ersten Einlassungen zu antworten. Für die Antwortschreiben hält Microsoft 14.000 statt den üblichen 7000 Worten für angebracht. In einer anschließenden mündlichen Verhandlung sollte jede Partei dann jeweils 90 Minuten Zeit bekommen, um seine Sichtwiese darzustellen. Damit reicht der Zeitplan schon per se ins nächste Jahr, ohne dass außerordentliche Verzögerungen berücksichtigt sind. Zuvor muss noch die US-Regierung offiziellen Vorschläge zur Termingestaltung machen. Das Gericht wird dann über den Ablauf der Berufungsverhandlung entscheiden.

Das US-Justizministerium hat bislang alles getan, um das Verfahren gegen Microsoft zu beschleunigen. Der Fall sollte nach dem vernichtenden Urteilvon Richter Jackson und der daraufhin von Microsoft eingelegten Berufung direkt vor dem Obersten US-Gerichtshof (Supreme Court) weiterverhandelt werden. Der Supreme Court winkte ab, wies den Fall an ein Berufungsgerichtzurück. Ein Teilerfolg für Microsoft, denn die Obersten Richter bleiben damit immer noch als letzte Instanz offen. Weitere Punkte glaubt Microsoft für sich verbuchen zu können, weil just dieses Berufungsgericht bereits einmal eine Berufungsverhandlung zu Gunsten von Microsoft entschieden hat. Damals ging es ebenfalls um Monopolmissbrauch und wie im aktuellen Fall hatte Richter Jackson in erster Instanz gegen Microsoft geurteilt.

Einen Rückschlag erlitt das Justizministerium durch den Abschied von Ankläger Joel Klein. Klein, der sich im Prozess den Ruf eines ebenso kompetenten wie harten Anklägers erworben hatte, trat vor einigen Tagen überraschend zurück. (uba)