MobilCom: Sauberer Aktienhandel bestätigt

Im Streit mit Großaktionär France Telecom hat sich MobilCom vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel bestätigen lassen, dass es keine Hinweise auf rechtlich unzulässige Vorgänge im Zusammenhang mit MobilCom-Aktien gebe.

Damit seien Vorwürfe der France Telecom entkräftet, heißt es in einer MobilCom-Mitteilung vom Freitag. Der Großaktionär von MobilCom hatte Anstoß daran genommen, dass sich Sybille Schmid-Sindram, die Ehefrau des Vorstandschefs Gerhard Schmid, mit rund fünf Prozent an MobilCom beteiligt hat.

Das Frankfurter Aufsichtsamt zeigte sich über den MobilCom-Vorstoß wenig glücklich. "Es ist nicht unsere Aufgabe, Vorwürfe von Firmen zu entkräften oder Persilscheine auszustellen", sagte eine Sprecherin. In der Sache allerdings sei die Mitteilung aus dem schleswig-holsteinischen Büdelsdorf korrekt: Weder habe das Amt Hinweise auf verbotenen Insider-Handel, noch seien Publizitätspflichten verletzt worden. Das teile das Amt auf Anfrage Journalisten oder anderen Interessenten mit und habe es auch gegenüber MobilCom bestätigt, ohne jedoch eine besondere Untersuchung oder Prüfung vorzunehmen.

Die France Telecom ist mit MobilCom uneins über die Beteiligung an den Milliarden-Investitionen für die UMTS-Netze. MobilCom-Chef Schmidt wirft den Franzosen vor, sich nicht in vereinbarter Höhe zu beteiligen, wir berichteten. (uba)