Die Arbeit und der tägliche Horror

Mobbing – so reagieren Sie richtig

Handlungsmöglichkeiten und -grenzen für Opfer und Arbeitgeber

Fügen sich von Mobbing Betroffene in die Opferrolle, verschlimmert sich die Situation meistens noch. Deshalb rät die Ermittlungsexpertin Frances Lentz: "Mobbingopfer müssen in die Offensive gehen. Zunächst sollten sie die Situation direkt ansprechen und den oder die Täter offen auffordern, das negative Verhalten einzustellen. Manchmal reicht das schon, damit die Attacken aufhören." Außerdem sollten sich Betroffene Hilfe bei Kollegen oder beim Betriebsrat des Unternehmens suchen und die Geschäftsführung informieren. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz kann sich jeder beim Arbeitgeber über ungerechte Behandlung beschweren (§ 84 I BetrVG).

Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber den Schutz von Leben und Gesundheit seiner Arbeitnehmer gewährleisten. Hierzu zählen besondere Arbeitsschutzmaßnahmen in gefährlichen Berufen genauso wie die Pflicht zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und die Gleichbehandlungspflicht (nach Art. 1-3 GG). Wenn ein Arbeitgeber von einem Mobbingfall erfährt, ist er also verpflichtet, sofort geeignete Maßnahmen zum Schutz seines Mitarbeiters zu ergreifen. Dazu kann – und muss – er den Mobber entweder abmahnen, versetzen oder sogar (fristlos) kündigen, wenn dieser sein schädliches Verhalten nicht unterlässt.

Allerdings ist es für den Arbeitgeber oft schwierig einen Mobbingfall richtig einzuschätzen, da hier meistens Aussage gegen Aussage steht. Die Opfer sollten deshalb z.B. ein Mobbing-Tagebuch führen, indem sie die Angriffe dokumentieren, oder Aufnahmen von den Schikanen mit dem Handy machen, um ihre Beschwerde auch belegen zu können. "Aber genau das ist oft gar nicht so leicht", weiß die Ermittlerin. "Mobber sind meistens sehr vorsichtig, wenn nicht sogar feige. Sie attackieren ihre Opfer nicht öffentlich und halten sich zurück, wenn sie den Verdacht haben, beobachtet zu werden."